Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover:

Das Verwaltungsgericht hat heute den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Einrichtung der hannoverschen Umweltzone herausgegeben. Der Antrag des Klägers wurde abgelehnt, die Stadt hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Recht erhalten. Wirtschafts- und Umweltdezernent Hans Mönninghoff begrüßte den Beschluss. "Der Stadt wird bestätigt, dass der Luftreinhalte- und Aktionsplan formell und materiell korrekt aufgestellt wurde. Auch sieht es das Verwaltungsgericht als richtig an, dass Fahrverbote in der Umweltzone im Wesentlichen für ältere Dieselfahrzeuge angeordnet wurden. Die hannoversche Umweltzone bleibt bestehen, damit wir die zulässigen Grenzwerte für die gesundheitsschädlichen Stickoxyde ab 2010 unterschreiten", so Mönninghoff weiter.

Die vom Gericht aufgeworfene Detailfrage, die im Hauptsacheverfahren noch geprüft werden soll, ob Euronorm 2-Fahrzeuge mit nachgerüstetem Partikelfiltern genauso behandelt werden dürfen wie Euronorm 3-Fahrzeuge, richtet sich nicht an die Landeshauptstadt, sondern an die Bundesregierung, welche die Plakettenverordnung entsprechend gestaltet hat. Sie hat insbesondere nichts mit der Rechtmäßigkeit der Umweltzone zu tun, die, so Mönninghoff, im Beschluss des Verwaltungsgerichtes eindeutig und ausdrücklich bestätigt wurde.

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