Hans Filbinger war sich wohl kaum im Klaren darüber, was er mit seiner Klage gegen Rolf Hochhuth bewirken sollte, der ihn als „furchtbaren Juristen“ bezeichnet hatte. Filbinger war noch nach Ende des 2. Weltkriegs an Todesurteilen gegen Deserteure beteiligt. Die 1978 lautstark geführte Debatte über „furchtbare Juristen“ rückte ein historisches Versäumnis ins öffentliche Blickfeld: die Auseinandersetzung mit den Themen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung und den Umgang mit Opfern der Nazi-Kriegsjustiz. Lediglich einige linke und religiös motivierte Betroffene hatten dies in der jungen Bundesrepublik versucht und waren von der unbußfertigen Mehrheit als Feiglinge gebrandmarkt worden.

Auch in Hannover, einem der größten Standorte der Aburteilung und Hinrichtung von Wehrkraftzersetzern war der Umgang mit diesem Thema weitgehend tabu. Gefördert durch die „Bertha-von-Suttner-Stiftung“ hat jetzt Ralf Buchterkirchen mit den „vergessenen Morden“ und der verschleppten Rehabilitation der Opfer auseinandergesetzt. Buchterkirchen beleuchtet sehr unterschiedlichen Motive der Opfer und die grausam finale Reaktion der Nazi-Kriegsjustiz etwa auf die beiläufig geäußerte Meinung, der Krieg sei verloren. In den meisten Fällen sind die Opfer denunziert worden.

Nach jahrelangen Recherchen sind 51 Opfer der in Hannover waltenden Nazi-Kriegsrichter namentlich bekannt. Ralf Buchterkirchen führt sie alle auf und beleuchtet die sehr unterschiedlichen Lebensläufe von 13 Betroffenen im Detail. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist das öffentliche Gedenken an die Deserteure, die erst im Jahr 2009 Als „Opfer“ des Nazi-Unrechtsregime rehabilitiert, aber nur in geringem Maße entschädigt worden sind. Ralf Buchterkirchens Buch „.. und wenn sie mich an die Wand stellen“ ist beispielhaft, denn an vielen Orten im Lande gilt es nach wie vor, die Geschichte und Geschichten von vielfach immer noch unbekannten Deserteure aufzuarbeiten. Mit der Verlegung von Stolpersteinen für Robert Gauweiler und Otto Rischbieter ist in Hannover immerhin eine Forderung von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1925 aufgenommen worden: „Hier lebte ein Mann, der sich geweigert hat, auf seine Mitmenschen zu schießen: „Ehre seinem Angedenken!“ lopo

Ralf Buchterkirchen, ... und wenn sie mich an die Wand stellen, Edition Region + Geschichte, 2011, 178 S., € 13,90


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