Zu den gravierenden Folgen des EuGH-Urteils vom 3. April 2008 für den Arbeitnehmerschutz erklärt der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck:

Öffentliche Aufträge können künftig in Deutschland nicht mehr an ortsübliche Tariflöhne gebunden werden. Das folgt aus dem sogenannten Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach ist im niedersächsischen Vergabegesetz die Verpflichtung zur Tariftreue nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
In den Augen des EuGH können Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, lediglich zur Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen beziehungsweise tarifvertraglich vereinbarten und für allgemeinverbindlich erklärten Löhnen verpflichtet werden.

Der EuGH stellt damit wie schon in anderen Urteilen (Viking, Laval) die Dienstleistungsfreiheit über den Schutz der Arbeitnehmer. Dies gefährdet die Glaubwürdigkeit des sozialen Anspruchs der EU.

Um dem entgegen zu wirken, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass:

1. zügig flächendeckend Mindestlöhne für alle Branchen in Deutschland eingeführt werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss auf so viele Branchen wie nötig ausgedehnt und das Mindestarbeitsbedingungengesetz novelliert und angewandt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Mindestlohnsätze nicht unterlaufen werden und Lohndumping verhindert wird - auch im Hinblick auf die bis Ende 2009 umzusetzende EU-Dienstleistungsrichtlinie.

2. über Mindestlöhne hinaus die gesamte Bandbreite tariflicher Entgelte für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zukünftig europarechtlich geschützt werden kann. Dazu muss auf europäischer Ebene die EU-Entsenderichtlinie geändert und klargestellt werden, dass sie einen Mindestschutz darstellt, über den hinausgegangen werden kann. Es muss Kohärenz mit dem europäischen Vergaberecht hergestellt werden, das die Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe ausdrücklich erlaubt.

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