Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krüger:

Das Bundesverfassungsgericht hält die geltenden Regelungen zur Pendlerpauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 für nicht verfassungsgemäss. Es gilt die vorherige Regelung fort, die eine Pendlerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer vorsieht. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind damit gewahrt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüsst, dass das Gericht mit seiner Entscheidung klare verfassungsrechtliche Massstäbe für eine steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten vorgegeben hat.

Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich bereits in der Vergangenheit für eine einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen. Bei einer möglichen Neuregelung nach 2009 müssen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an erster Stelle stehen. Insbesondere darf es für niemandem zu Schlechterstellungen kommen. Ausserdem dürfen die Entlastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht durch Belastungen an anderer Stelle wieder neutralisiert werden.

36. Osterfeuer der SPD Südstadt-Bult