Für "sozial schwache" Eltern in Hannover, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, hat das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes jetzt eine erfreuliche Folge: Das Essensgeld für die Mittagsverpflegung in Kitas reduziert sich für sie von bisher 30 Euro auf 16 Euro, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

"Das Land Niedersachsen, die Region Hannover als zuständiger Sozialhilfeträger und die Stadt haben sich nunmehr darauf verständigt, dass die Leistung des Teilhabepaketes pauschal mit dem Essensgeld verrechnet wird", freut sich Jugenddezernent Thomas Walter.

Das Bundesgesetz sieht bei Förderung durch das BuT für das Essensgeld eine Eigenbeteiligung der Eltern von einem Euro pro Tag zwingend vor. Es war lange Zeit unklar, ob dieser Eigenbetrag tagesgenau geregelt werden und zum Beispiel Abwesenheitstage berücksichtigen muss - oder ob eine pauschale Lösung zulässig ist.

"Das Niedersächsische Sozialministerium hat nun mitgeteilt, dass gegen eine pauschale Verrechnung der Bundesleistungen in Höhe von 14 Euro pro Monat und Kind keine rechtlichen Bedenken mehr bestehen", berichtet Walter.

Der Dezernent hebt hervor, dass dadurch das Verfahren für die Eltern und die Träger von Kindertagesstätten ungemein erleichtert wird und er würdigt besonders das Ergebnis: "Für die sozial Bedürftigen ermäßigt sich das Essensgeld um fast die Hälfte."

Unerlässliche Voraussetzung für die Reduzierung des Essensgeldes ist allerdings ein entsprechender Antrag der Eltern. Er muss über die Kindertagesstätte an den zuständigen Sozialleistungsträger gerichtet werden. Die Träger der Einrichtungen werden von der Stadt über das entsprechende Verfahren informiert. Für besondere Härtefälle besteht daneben grundsätzlich weiter die Möglichkeit, auch einen vollständigen Erlass des Essensgeldes beim Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Hannover zu beantragen.

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