Am Freitag, den 25. Juli 2014 tagte zum letzten Mal vor der Umbaupause der Niedersächsische Landtag im „alten“ Plenarsaal. Bis zur geplanten Neueröffnung im Frühsommer 2017 werden die Plenarsitzungen im sogenannten Forum des Landtages im ehemaligen Georg-von-Cölln-Haus stattfinden.
In dieser Plenarsitzung sprach der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Politze zum Thema Inklusion.

Die Landtagskollegen Marco Brunotte und Stefan Politze in der letzten Plenarsitzung im "alten" Plenarsaal
Die Landtagskollegen Marco Brunotte und Stefan Politze in der letzten Plenarsitzung im "alten" Plenarsaal

Rede von Stefan Politze MdL zu Tagesordnungspunkt 36
„Zukunft der inklusiven Schule in Niedersachsen gestalten: Wahlfreiheit erhalten – Lehrkräfte qualifizieren – Ausstattung anpassen!“
während der Plenarsitzung vom 25.07.2014 im Niedersächsischen Landtag


Es gilt das gesprochene Wort.

Stefan Politze bei seiner Rede im Plenum

Anrede,

Zukunft der inklusiven Schule in Niedersachsen gestalten: Wahlfreiheit erhalten – Lehrkräfte qualifizieren – Ausstattung anpassen! Eine sehr gute Überschrift der Antragsteller, eigentlich!
„Eigentlich“, denn: Genau das wird bereits von der Kultusministerin vollzogen. Und der Antrag besteht leider nicht nur aus der Überschrift, sondern auch aus dem umfangreichen Antragstext. Hier offenbaren Sie aus unserer Sicht, dass Sie den Pfad der gemeinsamen Gestaltung der Inklusion verlassen wollen, den wir bei der Schulgesetzgebung 2012 eingeschlagen haben.

Das ist nicht nur bedauerlich, das ist auch verantwortungslos. Sie versuchen das wichtige Thema in parteipolitische Auseinandersetzungen zu bringen und das, obwohl wir eines der besten Inklusionsgesetze bundesweit haben. Nicht anders ist zu erklären, dass Sie z.B. in Besuchergruppen durch Ihre Abgeordneten erklären lassen, der eingeschlagene Weg der Inklusion sei falsch.

Sie haben offenbar vergessen, dass 1993 die Unbeschulbarkeit von Kindern mit Beeinträchtigung gemeinsam aufgehoben wurde. Da haben Sie mitgestimmt, obwohl Sie in der Opposition waren. Sie waren 1996 dabei, als die IGS Linden als erste Schule mit inklusiver Beschulung gestartet ist und das bis heute erfolgreich fortsetzt. Und es stellt sich die Frage, was Sie eigentlich aus der Bereisung des Kultusausschusses nach Südtirol als Erkenntnisgewinn mitgenommen haben?

Unsere Erkenntnis ist folgende: Inklusion in der Schule bedeutet nicht, zusätzliche Aufgaben zu definieren, sondern eine Leitorientierung zu formulieren! Eine Leitorientierung, unter der sich alle Herausforderungen einer Schule bündeln, in der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen wertgeschätzt werden. Deshalb bezieht sich das inklusive Schulgesetz auf alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen. Es regelt den Zugang neu und soll Akzeptanz und Teilhabe herstellen. In diesen Bereichen sind die Schulen in Niedersachsen bereits jetzt auf einem sehr guten Weg!!

Alle Schülerinnen und Schüler müssen optimal gefördert werden, hochwertiger Unterricht ist in diesem Sinne das Ziel. Die notwendigen Ressourcen müssen unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sie diesen Zielen dienlich sind.

Alle Kinder zu fördern war und ist eine Kernaufgabe der Schule. Nur früher meinte sie, die Kinder trennen zu müssen. Dies hat sich als Irrweg erwiesen und stimmt auch nicht mit Art. 3 des Grundgesetzes (Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.) überein. Und eben auch nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention!

Inklusion ist somit die Herstellung von Normalität! Zugegeben ist diese Normalität eben auch keine konfliktfreie Zone! Aber gleichwohl gilt: Inklusion ist das Recht auf Teilhabe, und zwar in allen Lebensbereichen!

Was ist denn in Niedersachsen unter Schwarz-Gelb passiert? Zwischen 2009 (der Ratifizierung der UN-Konvention) und 2012 (der Aufnahme der Regelungen zur Inklusion im Nds. Schulgesetz): Nichts!
Sie haben diese Zeit leider nicht genutzt, um die Inklusion zu gestalten. Nach Beschlussfassung des Gesetzes in 2012 bis 2013 keine einzige untergesetzliche Regelung durch die alte Landesregierung!
Wir wären dazu bereit gewesen und haben auch die notwendigen Initiativen eingebracht.

Nach Übernahme durch die neue Landesregierung eine Aufstockung des Haushaltes insbesondere für Inklusion um 20 Millionen Euro. Im Mipla-Zeitraum werden wir über 500 Millionen Euro für die Inklusion ausgeben! Das heißt: In den gut 18 Monaten seit Regierungsübernahme haben wir hier mehr auf den Weg gebracht als Sie von der heutigen Opposition zwischen 2009 und 2013!

Zu einigen Ihrer Forderungen im Entschließungsantrag:

1. Zur Wahlfreiheit
Diese ist in § 59 Abs. 1 des Schulgesetzes geregelt. Der diesbezügliche Elternwille kann sich allerdings immer nur im Rahmen des tatsächlichen Schulangebots bewegen. Bezüglich der Abschulung haben wir für extrem hohe Hürden gekämpft, die sich in § 59 Abs. 5 wiederfinden. In allen anderen Förderschwerpunkten sind gar keine Veränderungen geplant!

2. Zum Auslaufen der Förderschule Lernen
Hier fallen Sie ohne Not hinter Ihre eigenen Beschlüsse aus 2012 zurück! Wir müssen an dem aufsteigenden Auslaufen der Förderschule Lernen im Primarbereich festhalten. Die Feststellung des Unterstützungsbedarfs Lernen war insbesondere für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien problematisch. Sofortige Einschulung und schnelle Umschulung in die Förderschule Lernen waren häufig der Fall, und zwar ohne, dass eine Lernentwicklung mit Fördermaßnahmen der allgemeinbildenden Schule abgewartet wurde.

Eine Studie des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen im Auftrag der KMK zum Lernvergleich schulischer Kompetenzen von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat ergeben, dass Kinder in Regelschulen bessere schulische Leistungen gezeigt haben! Das zeigt, dass Ihr beabsichtigter Weg die falsche Schlussfolgerung ist! Zwei Systeme nebeneinander, das ist nicht Inklusion, sondern weiterhin Exklusion.

3. Zur Evaluation der Entwicklungen und Erfahrungen
Für eine wissenschaftliche Begleitung haben wir bereits im letzten Jahr in den Haushalt 70.000 Euro eingestellt. Dieser Betrag ist über die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 übertragbar!

4. Zur Fortbildung der Lehrkräfte
Bis zum Jahresende 2014 werden rund 2000 Schulleiterinnen und Schulleiter, rund 3200 Lehrkräfte im Primarbereich und rund 1600 Lehrkräfte im Sekundarbereich I fortgebildet sein. Die Fortbildung für Ausbildende der Studienseminare im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule wird in diesem Jahr mit der Konzept- und Curriculumsarbeit beginnen. Seit dem Februar 2013 wird eine berufsbegleitende Qualifizierung für Lehrkräfte, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind, aber nicht über die Lehrbefähigung für Sonderpädagogik verfügen, an den Studienseminaren angeboten. Dieser Prozess wird ständig fortgesetzt, aber er dauert und das ist ein Kernpunkt der Inklusion: Wir brauchen Ruhe und Zeit für die Umsetzung! Das Kultusministerium und die Kompetenzzentren werden noch in diesem Jahr ein umfangreiches Angebot an vertiefenden Fortbildungen zur inklusiven Schule vorlegen und anbieten!

5. Zum Dialog mit den Kommunen
Die Landesregierung steht kontinuierlich im Dialog mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden. Die ist angesichts der Wichtigkeit und Komplexität dieses Themas und der Vielzahl der Herausforderungen für alle Beteiligten eine Selbstverständlichkeit. Dafür bedarf es keiner Aufforderung durch einen Entschließungsantrag.

Schon dieser erste Einstieg vor der intensiven Beratung im Kultusausschuss macht deutlich: Vieles von dem, was Sie fordern, ist bereits tägliche Arbeitspraxis im Kultusministerium! Uns ist und war es immer ein Anliegen, die Fragen der Teilhabe aus dem parteipolitischen Streit herauszuhalten. Das sollte auch weiterhin unsere Richtschnur sein. Sie sollten diesen guten Prozess konstruktiv begleiten und nicht mit Veranstaltungen, wie im Juni mit den Schulelternräten von Förderschulen, versuchen zu unterlaufen und dann auch noch betroffene Elternverbände wie Mittendrin und Eine Schule für Alle vor der Tür stehen lassen!

Inklusion ist eine Frage der Einstellung! Wir laden Sie herzlich ein, die Hand nicht nur auf die Türklinke zu legen, sondern mit uns und der Kultusministerin die Tür für die Inklusion weit zu öffnen!

36. Osterfeuer der SPD Südstadt-Bult