02.01.2007 - Anfrage - Ölkühler Umspannwerk enercity Lindemannallee
2. Januar 2007
A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates
Ölkühler Umspannwerk enercity Lindemannallee
Auf dem Grundstück des Umspannwerkes von enercity, Lindemannallee, befindet sich ein Ölkühler zur Versorgung der vorhandenen Technik. In Zukunft sollen Teile des Grundstückes mit einem Lebensmittelmarkt bebaut werden.
Wir fragen die Verwaltung:
Welche baulichen und umweltrechtliche Maßnahmen müssen für eine mögliche Entfernung des Ölkühlers bei der Umsetzung der geplanten Bebauung des Grundstückes mit einem Lebensmittelmarkt erfolgen? Welcher Aufwand und welche Kosten entstehen bei der Entfernung des Ölkühlers? Sind bauliche und umweltrechtliche Maßnahmen auch bei Nichtansiedlung des Lebensmittelmarktes notwendig?