20.06.2007 - Änderungsantrag - zu TOP 6.4.1 (Drucks. Nr. 15-1196/2007)
20. Juni 2007
Änderungsantrag gem. § 12 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zu TOP 6.4.1 (Drucks. Nr. 15-1196/2007)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, 1. Auf Kinderspielplätzen, Spielparks, Schulhöfen und Liegewiesen renovierungs- und sanierungsbedürftige Hundeverbotsschilder zu entfernen und durch Hinweisschilder, die die Hundehalter über die Rechtslage informiert, zu ersetzen
2. An viel genutzten Hundeauslaufstrecken, Hinweisschilder zu installieren, die den Hundehalter über die Entsorgungspflicht des Hundekots informiert sowie zusätzliche öffentliche Papierkörbe und gut sichtbare Tütenspenderboxen (sog. Robydogs) aufzustellen.
3. Parkranger einzusetzen, die verstärkt die Hundehalter kontrollieren und bei entsprechenden Verstößen diese ahnden. Begründung: In letzter Zeit gab es im Stadtbezirk Beschwerden über vermehrten Anfall von Hundekot auf öffentlichen Wegen und den mit einem Hundeverbot belegten Kinderspielplätzen, Spielparks sowie Liegewiesen. Das Aufstellen von weiteren Verbotsschildern wird als eher ungeeignet angesehen, das Problem zu lösen. Den bereits die Hundeverordnung regelt eindeutig die Pflichten des Halters von Hunden beim Aufenthalt auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Vielmehr sollte zukünftig mit den Hinweisschildern an die Vernunft der Hundehalter im Umgang mit den anderen Mitbewohnern des Stadtteils appelliert werden. Allein durch Verbotsschilder wird der Hundehalter offensichtlich nicht ausreichend in seine Pflicht genommen, der Entsorgung des Hundekot nachzukommen. Durch das Aufstellen der Tütenspender und zusätzlicher öffentlicher Papierkörbe werde den Hundebesitzern die Entsorgung des Hundekotes unkompliziert ermöglicht.