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Logo der SPD Niedersachsen Foto: SPD Niedersachsen

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages nach den gleichen Grundsätzen gewählt, wie sie auch für die Bundestagswahl gelten. Jeder und jede Wahlberechtigte hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) und es gilt die Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155).

87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.

Die SPD in Niedersachsen hat Ende November 2011 ihren Spitzenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten in einem Urwahlverfahren gewählt: Stephan Weil.


Hier haben wir Informationen zur Landtagswahl am 20. Januar 2013 zusammengestellt: