Seit 95 Jahren dürfen Frauen in Deutschland wählen. Am 12. November 1918 wurde das Wahlrecht für Frauen erstmals im deutschen Gesetz verankert. Bevor das Wahlrecht für Frauen allerdings Gesetz wurde, wehrten sich viele Parteien, dem zuzustimmen. Einzig die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) sprach sich für das Wahlrecht der Frauen aus. Bereits seit 1848 demonstrierten Frauen für Gleichberechtigung und für ihr Wahlrecht.

Die erste Parlamentswahl, an der Frauen in Deutschland teilnehmen durften, war die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919, an der 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen sich beteiligten. Wahlberechtigt wurden Männer und Frauen damals im Alter von 20 Jahren.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung wurden insgesamt 423 Sitze im Parlament besetzt, davon entfielen 9,6 Prozent auf Frauen. Unter ihnen Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Elfriede Ryneck, spätere Vorsitzende der AWO, und Louise Schroeder, Oberbürgermeisterin Berlins nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Anteil der gewählten Frauen in der Nationalversammlung von 1919 war der höchste in einem frei gewählten deutschen Parlament bis zur Wahl des 10. Deutschen Bundetags 1983. Seither stellt die SPD mit nur wenigen Ausnahmen jeweils die Fraktion mit dem größten Frauenanteil im Deutschen Bundestag.

Im aktuellen (18.) Bundestag liegt der Frauenanteil bei 36,5 Prozent; in der SPD-Fraktion sind 81 von 193 Abgeordneten Frauen – das entspricht einem Anteil von 42 Prozent.

36. Osterfeuer der SPD Südstadt-Bult